Aktuelles2023-05-10T09:04:06+02:00

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  • Verwendet man marktwirtschaftliche Aspekte als Grundlage für die Definition von „Arbeit“, so schließt das in vielen Fällen Menschen mit Behinderung aus. Um das Konzept Inklusion jedoch umzusetzen, muss man auch Menschen, die kaum wirtschaftlich verwertbare Leistungen erbringen, die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsleben ermöglichen. Denn „Die Teilhabe setzt kein Mindestmaß an Fähigkeiten voraus“, so die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft. Und das Recht auf Teilhabe in den wesentlichen gesellschaftlichen Bereichen beinhaltet auch das Recht auf Teilnahme am Arbeitsleben. Junge Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die den Förder- und Betreuungsbereich (FuB) in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) besuchen, haben heutzutage vielfach Erfahrungen in der „normalen“ Welt durch den Besuch inklusiver oder integrativer Kindergärten und Schulen gesammelt und fordern heute mehr als die Unterbringung in einem FuB. Der FuB bildet zwar theoretisch die Vorstufe zur Arbeit in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung und indirekt dem ersten Arbeitsmarkt, führt jedoch in der Praxis ... [weiterlesen]

Selbstbestimmt in den Ruhestand

29. August 2023|Blog|

Selbstbestimmt in den Ruhestand Die Zahl von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die das Rentenalter erreichen, steigt stetig – nicht zuletzt aufgrund der medizinischen Möglichkeiten. Einrichtungen der Behindertenhilfe wie die HWK gGmbH sind ... [weiterlesen]

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