Parsa Marvi (MdB) besucht HWK
Im Rahmen der Sommertour durch seinen Wahlkreis Karlsruhe besuchte der SPD-Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi am 15. Juli die Hagsfelder Werkstätten am Standort Storrenacker 27 (Hagsfeld 2). Begleitet wurde er von Günther Fischer, dem langjährigen früheren Landtagsabgeordneten der SPD aus Hagsfeld sowie seiner Büroleiterin Susanne Oppelt.
Werkstattrat Kai Lautenschläger und Simon Scholtz, Geschäftsleitung Bildung & Rehabilitation gaben einen Überblick über die Kernaufgabe von Werkstatt – die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Kai Lautenschläger betonte dabei die Bedeutung von Werkstätten als Arbeitsorte, an denen Rücksicht auf die Belange von Menschen mit Behinderung genommen würde: „Wir Werkstatträte setzen uns ausdrücklich dafür ein, dass Werkstätten erhalten bleiben“, betonte er. Simon Scholtz erläuterte die Vielfalt der Wege beruflicher Bildung, Beschäftigung und Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: „Berufliche Bildung hat bei uns einen hohen Stellenwert, da sie die Voraussetzung für eine Teilhabe am Arbeitsleben schafft.“
Welche Rolle Digitalisierung dabei spielt, darüber konnten sich die Gäste im Vorrichtungsbau der HWK ein Bild machen. Daena Reif, Leiterin der Technischen Entwicklung der HWK, zeigte anhand des digitalen Werkerassistenten, des 3-D-Druckers und des Kobots, wie Automatisierung gerade Menschen mit hohem Assistenzbedarf die Mitarbeit bei komplexen Arbeitsprozessen ermögliche. „Wir setzen Automatisierung dort ein, wo sie Teilhabe an Arbeit ermöglicht, nicht ersetzt und die Menschen befähigt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden“ betonte sie.
Lebenshilfevorstand Theodor Sawwidis gab dem Mitglied des Finanzausschusses des Bundestags, Parsa Marvi, mit, was im Zuge von Haushaltskonsolidierung nicht verhandelbar ist: Teilhabe und Selbstbestimmung seien kein „nice to have“, sondern ein Rechtsanspruch der Menschen mit Behinderung. Möglichkeiten der Einsparung gäbe es im Bereich des Verwaltungsaufwands zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, nicht aber in der Sicherstellung der Wahlfreiheit von Assistenzleistungen.
