Petition für Grundbetrag aus öffentlichen Mitteln

Der sogenannte Grundbetrag ist Teil des Lohns für Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, den der Werkstatträger leistungsunabhängig an jeden Beschäftigten bezahlt. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und beträgt aktuell 126 Euro monatlich. Der Grundbetrag muss von den Werkstätten erwirtschaftet werden.

Die -> Landesarbeitsgemeinschaft der Caritas Werkstatträte Nordrhein-Westfalen fordert mit einer -> aktuellen Petition den Bund auf, dass der Grundbetrag aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird, bis ein neues Entgeltsystem beschlossen wird.

Hintergrund ist die angespannte wirtschaftliche Situation aufgrund der Corona-Pandemie, der Energiekrise und der Inflation, die auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung betrifft.  Vor diesem Hintergrund können viele Werkstätten ihren Beschäftigten daher keinen (leistungsabhängigen) Steigerungsbetrag mehr ausbezahlen. In der Folge verfügen die Werkstattbeschäftigten dann über noch weniger Lohn – dies in einer Zeit deutlich steigender Lebenshaltungskosten. Dies bringt zahlreiche Werkstattbeschäftigte in echte finanzielle Notlagen. Wenn der Grundbetrag mit Steuergeldern finanziert würde, könnten die Werkstätten auch wieder den Steigerungsbetrag ausbezahlen.

Auch wenn die HWK weiterhin die Steigerungsbeträge finanzieren kann, unterstützt sie diese Petition. Hauptgeschäftsführer Michael Auen hat sie bereits für die HWK und die Lebenshilfe gezeichnet.

Auch Sie können die Petition als Einzelperson mit Ihrer Unterschrift unterstützen. Dies geht

  • online auf -> Petitionen: Petition 154313 (bundestag.de). Hierfür müssen Sie sich mit Ihren Kontaktdaten und einem Passwort auf dem Portal registrieren.
  • Alternativ können Sie auch mit dem -> Unterschriftenformular Unterschriften in Ihrer Gruppe bzw. Ihrem Netzwerk sammeln und per FAX an: 030 227-36053 senden (Absender nicht vergessen! ) oder per Post an folgende Adresse: Deutschen Bundestag Sekretariat des Petitionsausschusses Platz der Republik 1 11011 Berlin (Achtung rechnen sie für den Postweg mindestens 2 Tage ein).
  • Oder per Mail an schicken Dazu scannen sie die Unterschriftenlisten ein und schicken sie als Anhang an ihre Mail. Bitte achten Sie darauf, dass ihre Mail eine Adresse mit Telefon-Nr. enthält.

Die Petition steht bis zum 06.September 2023 online. Alles was danach verschickt wird, zählt nicht mehr.

Informationen zur Zusammensetzung des Werkstattlohns finden Sie -> hier.