SELBSTVERTRETUNG

Menschen mit Behinderung haben bei der HWK ein explizites Mitspracherecht.

Die Werkstatträte sind gemäß der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Beschäftigten vor Ort. Sie schlichten Konflikte zwischen Beschäftigten und Gruppenleitern und sind das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Geschäftsleitung.

Dem Werkstattrat gehören neun Mitglieder aus neun Betriebsstätten an. Sie werden zusätzlich von Beiräten aus den Betriebsstätten unterstützt. Die Amtszeit der Mitglieder des Werkstattrats und der Betriebsstättenbeiräte beträgt vier Jahre. 

Die Bewohner der Wohnheime und Außenwohngruppen sowie die Nutzer des Ambulant begleiteten Wohnens werden im Beirat Wohnen vertreten. Dem Beirat gehören Delegierte der jeweiligen Heimbeiräte sowie gewählte Vertreter des Ambulant Begleiteten Wohnens an. Die Amtszeit der Mitglieder des Beirats Wohnen beträgt vier Jahre.