Wie läuft eine Wahl eigentlich hinter den Kulissen ab? Im Herbst 2025 konnte ich das miterleben: Von der Planung bis zur Stimmauszählung begleitete ich als Mitglied des Wahlvorstands die Neuwahlen zum Werkstattrat und zur Frauenbeauftragten der HWK – eine Zeit, die mir die Bedeutung demokratischer Mitbestimmung deutlich machte.

Freitag, 7. November 2025, 16 Uhr. Das Ergebnis der Neuwahlen zum Werkstattrat und zu den Frauenbeauftragten der HWK steht fest. Doch der Weg dahin begann schon viele Monate früher …

Bereits zu Beginn des Jahres wurde ich gefragt, ob ich im Wahlvorstand für die anstehenden Neuwahlen mitwirken wolle – eine Aufgabe, die ich gerne annahm, nicht zuletzt, weil ich schon immer wissen wollte, wie eine Wahl im Einzelnen abläuft.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, einen Werkstattrat zu bilden bzw. Frauenbeauftragte zu ernennen. Der Werkstattrat kann bei vielen wichtigen Themen mitbestimmen, u.a. bei Arbeits- und Pausenzeiten, Arbeitsentgelten, Urlaubsplanung, Fort- und Weiterbildung und Änderungen der Werkstattordnung. Die Frauenbeauftragten vertreten die Interessen der Frauen und setzen sich für Gleichstellung und Schutz vor Belästigung und Gewalt ein. Bei dieser Wahl konnten die HWK-Beschäftigten neun Werkstatträt*innen und vier Frauenbeauftragte aus ihren Reihen bestimmen.

Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Planung, Organisation und Durchführung der Wahl verantwortlich. Bei dieser Wahl setzte er sich zusammen aus Silja Stiefel (Koordinierung Teilhabeprozesse), Christiane Schlag (Sozialdienst Ettlingen), Roland Golderer (Fachgruppe Berufliche Bildung) und mir, Sigrid Hohn (Beschäftigte aus Hagsfeld 2).

Wir trafen uns im Frühjahr zum ersten Mal, um uns über die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) zu informieren, die die Abläufe und Verantwortlichkeiten der Wahlen detailliert regelt. Daraus ließ sich ein Zeitplan zur Umsetzung ableiten. Nachdem die Kandidat*innen feststanden, konnten die Stimmzettel gedruckt und die Briefwahl organisiert werden.

Anfang November war es schließlich soweit: Innerhalb einer Woche besuchten wir alle Betriebsstätten der HWK, um die Wahl vor Ort durchzuführen. Der Ablauf war dabei immer der gleiche. Der Wahlraum wurde vorbereitet, Möbel zur Seite gerückt, die drei Wahlkabinen aufgebaut, die Urne platziert und die Stimmzettel ausgelegt. Danach begann die Wahl.

Wahlberechtigt war jede Person, die im Arbeitsbereich der Werkstatt tätig und somit in der Wählerliste aufgeführt war. Nachdem das überprüft war, wurden die Stimmzettel ausgehändigt. In der Wahlkabine standen freiwillige Wahlhelfer zur Verfügung, die den Wähler*innen bei Bedarf die Stimmabgabe nochmals erklärten.

Freitagnachmittag, der Abschluss der Wahlwoche. Alle Betriebsstätten waren besucht worden, und die Frist für die Briefwahl war abgelaufen. Jetzt wurde es spannend. Die Urne wurde geöffnet. Wir sortierten die Stimmzettel und überprüften sie auf ihre Gültigkeit. Die gültigen Stimmen wurden gezählt und so die Stimmenverteilung ermittelt. Die Auszählung war öffentlich, d.h. jede interessierte Person durfte zusehen, jedoch nicht mitwirken. Diese Möglichkeit nahm nur eine Kandidatin wahr und erfuhr so als Erste, dass sie künftig dem neuen Werkstattrat angehören würde.

Für mich persönlich endete damit eine interessante Zeit, in der ich einen demokratischen und transparenten Wahlprozess erleben durfte, und dazu beitragen konnte, echte Mitbestimmung für die Menschen in unserer Werkstatt umzusetzen.

Das, was hier im „Kleinen“ stattfand, unterscheidet sich im Prinzip in nichts von einer Wahl auf Bundesebene. Mir wurde deutlich, wie wichtig es ist, an einem demokratischen Prozess mitzuwirken, um die Demokratie zu sichern: zumindest in dem man sein Recht zu wählen auch ausübt.

Und wie sich nun der Werkstattrat zusammensetzt und wer die Frauenbeauftragten sind, kann man auf https://www.hwk.com/wer/ sehen.