für Lieferungen und Verkauf |
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alle Angebote , Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden
Bedingungen. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden,
oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden
Bedingungen des Bestellers, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos
ausführen. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Besteller. |
§
2
Zustandekommen des Vertrages |
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1.
Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vermerkt wird.
2. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses
Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller
innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten
wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen dritten
nicht zugänglich gemacht werden. Soweit vom Besteller Abbildungen,
Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben zusammen mit der
Bestellung zugänglich gemacht werden, so werden diese vertraulich
behandelt.
4. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung
haben wir nur einzustehen, wenn wir diese veranlasst haben und auch
nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Bestellers tatsächlich
beeinflusst hat. |
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Für
den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend.
Lieferung:
1. Genannte Lieferfristen sind freibleibend und beziehen sich auf
den Abgang der Ware ab Werk oder Versandstelle, falls nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie beginnen nicht vor
Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller,
insbesondere nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden
Unterlagen bzw. nach Leistung vereinbarter Anzahlungen.
2. Teillieferungen und dementsprechende Teilabrechnungen sind in zumutbarem
Umfang zulässig.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen wie insbesondere Streik, Aussperrung, auch
wenn sie bei unseren Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, haben
wir bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs
entstehen. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung
länger als 3 Monate dauert ist der Besteller nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Geraten wir aus Gründen die wir zu vertreten haben in Lieferverzug,
so ist unsere Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz
wegen Nichterfüllung nach einem Rücktritt.
5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des
Bestellers voraus. |
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§
4
Preise, Zahlung, Zahlungsverzug |
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1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise ab Werk. Wenn nicht anders vereinbart, werden
Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage gesondert berechnet.
Wiederverkäufer übernehmen die Rücknahmepflicht der
Verpackung nach der Verpackungsordnung und stellen uns insoweit frei.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung berechnet.
3. Es werden 2% Skonto gewährt bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
ab Rechnungsdatum, sonst Zahlung innerhalb 30 Tagen netto. Kommt der
Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugzinsen
zu fordern. Der Verzugszins beträgt gegenüber einem Verbraucher
/ Endkunde 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
gegenüber einem Unternehmer 8%. Falls wir in der Lage sind, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen
geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen,
dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
4. Bei langfristigen Aufträgen können wir folgende Zahlungsweise
verlangen: 1/3 Anzahlung bei Bestellung 1/3 Abschlagszahlung bei Lieferbereitschaft
1/3 Schlusszahlung nach erfolgter Lieferung
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. |
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§
5
Gefahrübergang und Entgegennahme |
1.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf
den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder der Hersteller noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten
oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers
wird auf seine Kosten die Sendung durch den Hersteller gegen Diebstahl,
Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare
Risiken versichert.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die
der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
ab auf den Kunden über. Jedoch ist der Hersteller verpflichtet,
auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken,
die dieser verlangt.
3. Der Kunde ist verpflichtet angelieferte Gegenstände entgegenzunehmen,
auch wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen. In diesem Fall
verliert der Kunde nicht seine Rechte aus § 6.
4. Teillieferungen sind zulässig. |
§
6
Mängelgewährleistung, Schadensersatz |
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1.
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass
dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.
Wir leisten Gewähr für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften
oder Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.
Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir
vor Auslieferung eines Auftrages an der Ware allgemein vornehmen berechtigen
nicht zu einer Mängelrüge.
3. Die Gewährleistungsfrist für unsere Erzeugnisse beträgt
24 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme der Ware durch den Kunden,
in jedem Fall jedoch spätestens drei Monate nach Versand der
Ware.
4. Für natürlichen Verschleiß leisten wir keinen Ersatz.
Es wird auch keine Haftung für Schäden übernommen,
die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung
oder übermäßiger Beanspruchung, insbesondere der Nichtbeachtung
der dem Gerät beigefügten Gebrauchsanweisung, oder auf dem
Gerät angebrachten Benutzerhinweise entstanden sind.
5. Wird der Liefergegenstand an einen Fachhändler geliefert und
von diesem installiert, trifft den Händler die Verpflichtung
für die sachgemäße Installation und Wartung. Außerdem
muss er den Endabnehmer darauf hinweisen, dass die Geräte nur
bestimmungsgemäß und der Gebrauchsanweisung entsprechend
verwendet werden.
6. Soweit sich innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung ein von uns
zu vertretender Mangel der Kaufsache zeigt, sind wir nach unserer
Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum
Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich
diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
7. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus den Gründen,
die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn
oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht, und dann nicht, wenn der Besteller
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche
geltend macht. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlichen Vorschriften
bleibt unberührt.
9. Wir haften nicht für Veränderungen unserer Erzeugnisse
durch unsachgemäße Lagerung sowie klimatische oder sonstige
Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich auch nicht auf Mängel,
die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials
beruhen, sofern der Kunde trotz eines entsprechenden Hinweises unsererseits
diese Konstruktion oder die Verwendung dieses Materials vorgeschrieben
hat.
10. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist
nicht erneuert.
11. Die Mängelbeseitigung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher
vorheriger Zustimmung durch uns zulässig, andernfalls erlöschen
sämtliche Gewährleistungsansprüche. |
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1.
Wir behalten uns das Eigentum am Vertragsgegenstand bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten
des Bestellers sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache,
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
2. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden
oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändungen sowie sonstigen
Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen.
In der Zurücknahme sowie der Pfändung des Liefergegenstandes
durch uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir
hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. |
§
8
Erfüllungsort; Gerichtsstand;
Anzuwendendes Recht |
1.
Gerichtsstand ist Karlsruhe, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, oder
keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat, oder nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind auch berechtigt,
vor dem Gericht zu klagen, das für den Wohnsitz oder die Niederlassung
des Kunden zuständig ist.
2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
§
9
Besondere Vereinbarungen |
| Nebenabreden
und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Solche sind zwischen den Parteien nicht getroffen bzw.
werden mit Abschluss des jetzt vorliegenden Vertrages aufgehoben.
Für den Fall, dass eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder in sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen
enthaltene Bestimmung unwirksam sein oder werden sollte, so wird hiervon
die Wirksamkeit der übrigen zwischen den Parteien getroffenen
Vereinbarungen nicht berührt. Im übrigen sind die Parteien
für diesen Fall verpflichtet, eine dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende Ersatzregelung
zu treffen. |
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