für Lieferungen und Verkauf
§ 1
Geltungsbereich
Für alle Angebote , Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden, oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2
Zustandekommen des Vertrages
1. Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt wird.
2. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit vom Besteller Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben zusammen mit der Bestellung zugänglich gemacht werden, so werden diese vertraulich behandelt.
4. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung haben wir nur einzustehen, wenn wir diese veranlasst haben und auch nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Bestellers tatsächlich beeinflusst hat.
§ 3
Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Lieferung:
1. Genannte Lieferfristen sind freibleibend und beziehen sich auf den Abgang der Ware ab Werk oder Versandstelle, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie beginnen nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller, insbesondere nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen bzw. nach Leistung vereinbarter Anzahlungen.
2. Teillieferungen und dementsprechende Teilabrechnungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie insbesondere Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei unseren Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, haben wir bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Geraten wir aus Gründen die wir zu vertreten haben in Lieferverzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach einem Rücktritt.
5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
§ 4
Preise, Zahlung, Zahlungsverzug
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Wenn nicht anders vereinbart, werden Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage gesondert berechnet. Wiederverkäufer übernehmen die Rücknahmepflicht der Verpackung nach der Verpackungsordnung und stellen uns insoweit frei.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung berechnet.
3. Es werden 2% Skonto gewährt bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, sonst Zahlung innerhalb 30 Tagen netto. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugzinsen zu fordern. Der Verzugszins beträgt gegenüber einem Verbraucher / Endkunde 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, gegenüber einem Unternehmer 8%. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Bei langfristigen Aufträgen können wir folgende Zahlungsweise verlangen: 1/3 Anzahlung bei Bestellung 1/3 Abschlagszahlung bei Lieferbereitschaft 1/3 Schlusszahlung nach erfolgter Lieferung
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 5
Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Hersteller noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Hersteller gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Jedoch ist der Hersteller verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
3. Der Kunde ist verpflichtet angelieferte Gegenstände entgegenzunehmen, auch wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen. In diesem Fall verliert der Kunde nicht seine Rechte aus § 6.
4. Teillieferungen sind zulässig.
§ 6
Mängelgewährleistung, Schadensersatz
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Wir leisten Gewähr für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an der Ware allgemein vornehmen berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
3. Die Gewährleistungsfrist für unsere Erzeugnisse beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme der Ware durch den Kunden, in jedem Fall jedoch spätestens drei Monate nach Versand der Ware.
4. Für natürlichen Verschleiß leisten wir keinen Ersatz. Es wird auch keine Haftung für Schäden übernommen, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder übermäßiger Beanspruchung, insbesondere der Nichtbeachtung der dem Gerät beigefügten Gebrauchsanweisung, oder auf dem Gerät angebrachten Benutzerhinweise entstanden sind.
5. Wird der Liefergegenstand an einen Fachhändler geliefert und von diesem installiert, trifft den Händler die Verpflichtung für die sachgemäße Installation und Wartung. Außerdem muss er den Endabnehmer darauf hinweisen, dass die Geräte nur bestimmungsgemäß und der Gebrauchsanweisung entsprechend verwendet werden.
6. Soweit sich innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache zeigt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
7. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus den Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, und dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
9. Wir haften nicht für Veränderungen unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz eines entsprechenden Hinweises unsererseits diese Konstruktion oder die Verwendung dieses Materials vorgeschrieben hat.
10. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht erneuert.
11. Die Mängelbeseitigung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch uns zulässig, andernfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum am Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
2. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändungen sowie sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
§ 8
Erfüllungsort; Gerichtsstand;
Anzuwendendes Recht
1. Gerichtsstand ist Karlsruhe, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat, oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das für den Wohnsitz oder die Niederlassung des Kunden zuständig ist.
2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 9
Besondere Vereinbarungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Solche sind zwischen den Parteien nicht getroffen bzw. werden mit Abschluss des jetzt vorliegenden Vertrages aufgehoben. Für den Fall, dass eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen enthaltene Bestimmung unwirksam sein oder werden sollte, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nicht berührt. Im übrigen sind die Parteien für diesen Fall verpflichtet, eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende Ersatzregelung zu treffen.
Karlsruhe, 27. Juni 2007
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